SÜBA Insurance & Finance
Förderung berechnen
Start am 1. Januar 2027. Wer vorbereitet ist, sichert sich die Förderung vom ersten Jahr an.
Neu ab 1. Januar 2027

Bis zu 540 Euro im Jahr vom Staat, plus 300 Euro je Kind.

Die Alters­vor­sor­gere­form löst die Riester-Rente ab. Deutlich höhere Zulagen, kein Garan­tie­zwang mehr und gede­ckelte Kosten. Wir rechnen aus, wie viel Förderung Ihnen zusteht, und ver­glei­chen die geför­der­ten Ren­ten­ver­siche­run­gen, deren Guthaben in Fonds angelegt wird.

Schritt 1 von 6: Ihre Lage17 Prozent

Wie sieht Ihre Ausgangslage aus?

Zwei Minuten, dann wissen Sie, wie viel Förderung Ihnen zusteht.

Bis 25 gibt es einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

Was trifft auf Sie zu?

Wir brauchen es nur für die Günstigerprüfung zwischen Zulage und Steuervorteil.

Kostenlos und unverbindlich. Keine automatische Vertragsbindung.
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  • Kostenlos und unver­bind­lich
  • Antwort innerhalb eines Werktages
  • Auch für Selbst­stän­dige
  • Riester-Vertrag prüfen wir mit

Noch nichts unterschreiben: Die geförderten Verträge gibt es ab Januar 2027. Wir bereiten Ihre Auswertung jetzt vor, damit Sie zum Start den passenden Vertrag wählen und die Förderung vom ersten Jahr an mitnehmen.

540 Euro
Grund­zulage im Jahr bei 150 Euro Sparrate
300 Euro
zusätz­lich je kin­der­geld­berech­tig­tem Kind
1 Prozent
gesetz­licher Kos­ten­deckel im Jahr
0 Euro
Kosten für Ihre Aus­wer­tung
Ihre Förderung

Rechnen Sie nach, was Ihnen zusteht

Ver­schie­ben Sie den Regler. Besonders auffällig wird es, wenn Sie Kinder hin­zuneh­men: Jedes Kind bringt bis zu 300 Euro im Jahr, unab­hän­gig vom Einkommen.

Ihr Sparbetrag im Monat

Ab 150 Euro im Monat ist die Grundzulage voll ausgeschöpft. Mehr geht bis 570 Euro im Monat, bringt aber keine zusätzliche Zulage.

Kindergeldberechtigte Kinder
Ihr Alter
Anlage

Gerechnet mit 7,0 Prozent Rendite im Jahr vor Kosten, abzüglich des gesetzlichen Kostendeckels von einem Prozent. Keine Zusage, nur eine Annahme.

540 Euro

Staatliche Förderung, jedes Jahr

Auf 1.800 Euro eigene Einzahlung kommen 30 Prozent obendrauf. Damit landen 2.340 Euro im Jahr in Ihrem Depot.

  • Grundzulage540,00 Euro

Bis zum Renteneintritt mit 67, also in 32 Jahren

225.443 Euro

  • Eigene Einzahlung 57.600 Euro
  • Zulagen vom Staat 17.280 Euro
  • Erträge 150.563 Euro

Ohne Förderung kämen bei gleicher Einzahlung und gleicher Rendite 173.418 Euro heraus. Die Förderung macht in diesem Beispiel also 52.025 Euro aus.

Modellrechnung mit gleichbleibender Sparrate und gleichbleibender Rendite. Kapitalmärkte verlaufen nicht gleichmäßig, echte Verläufe schwanken. Steuern in der Auszahlungsphase sind hier nicht berücksichtigt.

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Vater und Tochter in der Küche
Was sich ändert

Warum das kein Riester mit neuem Namen ist

Riester ist an drei Dingen geschei­tert: erzwun­gene Garantien, hohe Kosten und magere Zulagen. Genau diese drei Punkte hat der Gesetz­geber angefasst.

Dreifache Grund­zulage

540 Euro statt 175 Euro im Jahr. Auf die ersten 360 Euro legt der Staat 180 Euro drauf. Das ist ein Zuschuss auf die Ein­zah­lung, keine jährliche Rendite, wirkt aber wie ein Vorsprung, den die Anlage selbst erst erwirt­schaf­ten müsste.

Keine Garan­tie­pflicht mehr

Das Guthaben darf voll in Fonds angelegt werden, die Auswahl treffen Sie innerhalb des Vertrags. Wer 30 Jahre Zeit hat, musste bei Riester trotzdem einen großen Teil sicher und niedrig verzinst anlegen. Diese Bremse fällt weg. Dafür schwankt der Wert, und Verluste sind möglich.

Kos­ten­deckel im Gesetz

Höchstens ein Prozent im Jahr. Bei Riester haben Abschluss- und Ver­wal­tungs­kos­ten oft mehr gefressen, als die Zulagen ein­gebracht haben.

Auch für Selbst­stän­dige

Erstmals sind Selbst­stän­dige regulär för­der­berech­tigt. Für alle ohne betrieb­liche Alters­vor­sorge ist das eine der wenigen geför­der­ten Mög­lich­kei­ten.

Lebens­lang oder befristet

Bis zu 30 Prozent können Sie zum Ren­ten­beginn entnehmen. Für den Rest wählen Sie zwischen einer lebens­lan­gen Rente und einem Aus­zahl­plan bis min­des­tens 85. Der Aus­zahl­plan endet irgend­wann, die Rente nicht.

Anbie­ter­wech­sel möglich

Das Guthaben ist über­trag­bar. Wer merkt, dass die Kosten beim gewählten Anbieter zu hoch sind, sitzt nicht dreißig Jahre fest.

Die eigentliche Frage

Geförderter Vertrag oder einfach selbst ETFs besparen?

Wer schon einen ETF-Sparplan hat, fragt sich zu Recht, wozu das Ganze gut sein soll. Der Unter­schied liegt nicht in den Fonds, die sind ver­gleich­bar. Er liegt in der Förderung, der Steuer, der Bindung und in der Frage, wer das Risiko eines sehr langen Lebens trägt.

PunktGeförderte FondsrenteFreier ETF-Sparplan
Staat­liche ZulageBis 540 Euro im Jahr, plus 300 Euro je KindKeine
Steuer während des SparensErträge bleiben unver­steu­ert, es fällt keine Abgel­tung­steuer anAbgel­tung­steuer auf Aus­schüt­tun­gen und Vor­abpau­schale
Steuer bei Aus­zah­lungGeför­der­ter Teil voll mit per­sön­lichem Satz, im Ruhestand meist niedriger25 Prozent Abgel­tung­steuer auf die Gewinne, Teil­frei­stel­lung bei Akti­enfonds
Ver­füg­bar­keitErst zum Ren­ten­beginn, vorher nur unter Rück­zah­lung der FörderungJederzeit
Lebens­lange ZahlungMöglich, der Ver­siche­rer trägt das Risiko eines langen LebensNicht möglich, das Geld ist irgend­wann auf­gebraucht
KostenGesetz­lich gedeckelt auf ein Prozent im JahrJe nach Broker und ETF, oft günstiger
Fonds­aus­wahlInnerhalb des Vertrags, aus dem Angebot des Ver­siche­rersVöllig frei
Im TodesfallVererbbar, Förderung muss zurück­gezahlt werden, außer an den Ehe­part­nerVererbbar ohne Rück­zah­lung

Unsere ehrliche Ein­ord­nung: Für den Teil, den Sie ohnehin bis zur Rente nicht anfassen, ist die Förderung kaum zu schlagen. 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro bringt keine Anlage der Welt zuver­läs­sig. Für Geld, an das Sie vorher heran müssen, bleibt der freie Sparplan die bessere Wahl. Beides neben­ein­ander ist meist die richtige Antwort, nicht entweder oder.

So läuft es ab

In drei Schritten zum passenden Tarif

  1. 1

    Angaben machen

    Alter, Familie, Sparrate und was Sie bereits haben. Zwei Minuten, ohne Regis­trie­rung.

  2. 2

    Wir rechnen durch

    Wie hoch Ihre Förderung ausfällt, ob Zulage oder Steu­ervor­teil günstiger ist und ob sich ein bestehen­der Riester-Vertrag noch lohnt oder ruhen sollte.

  3. 3

    Zum Start bereit

    Sie bekommen eine Aus­wer­tung mit Emp­feh­lung. Sobald die Produkte im Januar 2027 verfügbar sind, können Sie ohne Zeit­ver­lust starten.

Bevor Sie fragen

Was wir von uns aus sagen

Ein­zel­hei­ten stehen noch nicht fest

Das Gesetz ist beschlos­sen und der Start zum 1. Januar 2027 ist darin geregelt. An der konkreten Aus­gestal­tung einzelner Punkte arbeitet der Gesetz­geber aber noch, und die Anbieter haben ihre Produkte bis heute nicht ver­öffent­licht. Wer Ihnen jetzt schon einen fertigen Tarif verkaufen will, kann das gar nicht seriös tun. Wir bereiten Ihre Aus­wer­tung vor und melden uns, sobald die echten Produkte da sind.

Ohne Garantie sind Verluste möglich

Wer ohne Bei­trags­garan­tie anlegt, trägt das Anla­geri­siko selbst. Der Wert schwankt, und im ungüns­tigen Fall sind Verluste bis hin zum Verlust des ein­gesetz­ten Kapitals möglich. Frühere Wert­ent­wick­lun­gen sagen nichts über die künftige aus. Ent­schei­dend ist die Laufzeit: Bei zehn Jahren oder weniger ist eine Garantie eine ernst­hafte Über­legung, bei dreißig selten.

Besteuert wird die volle Aus­zah­lung

Beim geför­der­ten Teil zahlen Sie im Alter Steuern auf den gesamten aus­gezahl­ten Betrag, nicht nur auf die Gewinne. Dafür bleibt während des Sparens alles unver­steu­ert, es fällt also keine Abgel­tung­steuer an. Der per­sön­liche Steu­ersatz ist im Ruhestand meist niedriger als im Berufs­leben, aber er ist nicht null. Jede Rechnung, die das ver­schweigt, rechnet zu schön.

Das Geld ist gebunden

Es ist Alters­vor­sorge, keine Rücklage. Vor dem Ren­ten­beginn kommen Sie nur heran, wenn Sie die erhaltene Förderung zurück­zah­len. Auch im Todesfall vor Ren­ten­beginn wird die Förderung zurück­gefor­dert, außer der Vertrag geht an den Ehe­part­ner. Legen Sie deshalb nur an, was Sie lang­fris­tig entbehren können, und halten Sie daneben einen frei ver­füg­baren Not­gro­schen.

Und zur Kos­ten­frage: Die Aus­wer­tung kostet Sie nichts. Die Vergütung kommt vom Anbieter und ist in den Pro­dukt­kos­ten enthalten, die der Gesetz­geber bei einem Prozent im Jahr gedeckelt hat. Diese Kosten mindern die Rendite, deshalb rechnen wir sie in jeder Hoch­rech­nung ab und weisen sie in Ihrer Aus­wer­tung aus.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur geförderten Rente

Was ändert sich 2027 bei der geför­der­ten Alters­vor­sorge?

Die staatlich geför­derte private Alters­vor­sorge wird neu auf­gestellt und tritt für Neu­ver­träge an die Stelle der Riester-Rente. Grundlage ist das Alters­vor­sor­gere­form­gesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschlos­sen und der Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligt hat. Die geför­der­ten Verträge kommen zum 1. Januar 2027 auf den Markt. Der wesent­liche Unter­schied zu Riester: Das Guthaben darf chan­cen­rei­cher angelegt werden, eine Bei­trags­garan­tie ist nicht mehr vor­geschrie­ben, und die Förderung ist deutlich höher. Wir ver­mit­teln davon die geför­derte Ren­ten­ver­siche­rung, deren Guthaben in Fonds angelegt wird.

Wie hoch ist die Förderung genau?

Auf die ersten 360 Euro, die Sie im Jahr einzahlen, gibt der Staat 50 Prozent dazu, das sind 180 Euro. Auf den Teil von 360,01 bis 1.800 Euro kommen 25 Prozent, also weitere 360 Euro. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, das sind 150 Euro im Monat, bekommt damit die volle Grund­zulage von 540 Euro. Zum Vergleich: Bei Riester waren es 175 Euro.

Was bekomme ich für meine Kinder?

Für jedes kin­der­geld­berech­tigte Kind gibt es 100 Prozent Zulage auf bis zu 300 Euro eigene Ein­zah­lung im Jahr, also bis zu 300 Euro je Kind. Bei zwei Kindern sind das 600 Euro zusätz­lich, jedes Jahr. Die Zulage folgt dem Kin­der­geld, sie geht also an die Person, die es bezieht. Für Familien ist das der mit Abstand größte Hebel.

Gibt es etwas für junge Leute?

Ja. Wer das 25. Lebens­jahr noch nicht vollendet hat, bekommt einmalig 200 Euro Berufs­ein­stei­ger­bonus obendrauf. Zusammen mit der Grund­zulage lohnt sich der frühe Start doppelt: durch den Bonus und durch die lange Laufzeit, in der die Erträge arbeiten können.

Wie viel darf ich einzahlen?

Bis zu 6.840 Euro im Jahr je Vertrag. Zulagen gibt es aller­dings nur auf die ersten 1.800 Euro plus die Kin­der­beträge. Alles darüber ist unge­för­der­tes Sparen im selben Vertrag, das steu­erlich anders behandelt wird. Paare können zwei Verträge führen und kommen so auf 13.680 Euro im Jahr.

Was kostet das Ganze?

Höchstens ein Prozent der Anla­gesumme im Jahr. Diesen Kos­ten­deckel schreibt das Gesetz vor. Das ist ein ent­schei­den­der Fort­schritt gegenüber Riester, wo Abschluss- und Ver­wal­tungs­kos­ten die Rendite oft auf­gezehrt haben. Innerhalb dieses Deckels unter­schei­den sich die Anbieter aber weiterhin deutlich, und ein halber Pro­zent­punkt macht über 30 Jahre viele tausend Euro aus.

Muss ich eine Bei­trags­garan­tie nehmen?

Nein, und das ist die zweite große Neuerung. Sie haben die Wahl zwischen einer Variante ganz ohne Garantie, einer Bei­trags­garan­tie über 80 Prozent und einer vollen Garantie über 100 Prozent der ein­gezahl­ten Beiträge. Die Fonds­aus­wahl treffen Sie innerhalb des Vertrags. Jede Garantie kostet Rendite, weil ein Teil des Guthabens sicher angelegt werden muss. Bei 30 Jahren Laufzeit ist eine volle Garantie selten die beste Wahl, bei zehn Jahren sieht das anders aus. Ohne Garantie schwankt der Wert, Verluste bis hin zum Verlust des ein­gesetz­ten Kapitals sind möglich.

Wie komme ich später an das Geld?

Zum Ren­ten­beginn können Sie bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnehmen. Für den Rest haben Sie die Wahl zwischen einer lebens­lan­gen Rente mit festen monat­lichen Zahlungen und einem befris­teten Aus­zahl­plan, der min­des­tens bis zum 85. Lebens­jahr reicht. Der Unter­schied ist größer, als er klingt: Ein Aus­zahl­plan endet, wenn das Geld auf­gebraucht ist. Eine lebens­lange Rente zahlt weiter, egal wie alt Sie werden. Wer 95 wird, merkt genau das. Absichern kann diese Lang­lebig­keit nur ein Ver­siche­rer.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und behalten ihre Förderung. Neue Riester-Verträge wird es nicht mehr geben. Sie haben drei Mög­lich­kei­ten: den Vertrag wei­ter­lau­fen lassen, ihn bei­trags­frei stellen und nur noch das Guthaben arbeiten lassen, oder das Guthaben för­derun­schäd­lich in den neuen geför­der­ten Vertrag über­tra­gen. För­derun­schäd­lich heißt: Die bereits erhal­tenen Zulagen müssen Sie nicht zurück­zah­len. Ob sich ein Übertrag lohnt, hängt vom Ein­zel­fall ab, vor allem von den Abschluss­kos­ten, die Sie bereits bezahlt haben, und vom garan­tier­ten Ren­ten­fak­tor im Alt­ver­trag. Pauschal lässt sich das nicht sagen, deshalb schauen wir uns Ihren Vertrag konkret an.

Bekomme ich die Zulage oder den Steu­ervor­teil?

Beides wird auto­matisch gegen­ein­ander geprüft. Finanzamt und Zula­gen­stelle ver­glei­chen, ob die Zulagen oder der Son­der­aus­gaben­abzug für Sie günstiger sind, und Sie bekommen den besseren Weg. Sie müssen dafür nichts ent­schei­den. Faust­regel: Bei niedrigem bis mittlerem Einkommen und Kindern gewinnen meist die Zulagen, bei hohem Einkommen ohne Kinder oft der Steu­ervor­teil.

Was passiert, wenn ich vor der Rente sterbe?

Das Vermögen ist nicht verloren, es geht in den Nachlass. Die erhal­tenen För­derun­gen müssen dann aller­dings zurück­gezahlt werden. Eine Ausnahme gibt es bei Über­tra­gung auf den Ehe­part­ner oder ein­getra­genen Lebens­part­ner, dort bleibt die Förderung erhalten. Wer eine Familie absichern will, sollte das mitdenken, wir sprechen das im Gespräch an.

Welche Pro­dukt­arten wird es geben?

Es wird drei Kate­gorien geben. Ein Stan­dard­pro­dukt mit kleiner, vor­gege­bener Auswahl, eine freiere Variante mit eigener Fonds­zusam­men­stel­lung und Garan­tie­pro­dukte mit 80 oder 100 Prozent Bei­trags­garan­tie. Wir ver­mit­teln die ver­siche­rungs­för­migen Varianten, also Ren­ten­ver­siche­run­gen, deren Guthaben in Fonds angelegt wird. Für die meisten reicht eine breit gestreute Lösung völlig aus, ent­schei­dend sind Akti­enquote und Kosten, nicht die Zahl der Fonds.

Können Selbst­stän­dige mitmachen?

Ja, und das ist neu. Riester stand Selbst­stän­digen ohne Umwege nicht offen. In der neuen Förderung sind sie regulär för­der­berech­tigt. Gerade für Selbst­stän­dige ohne betrieb­liche Alters­vor­sorge ist das eine der wenigen geför­der­ten Mög­lich­kei­ten überhaupt.

Die Förderung gibt es ab dem ersten Jahr, nicht rück­wir­kend

Jedes Jahr ohne Vertrag ist ein Jahr ohne Zulage. Lassen Sie jetzt aus­rech­nen, was Ihnen zusteht, damit Sie im Januar 2027 startklar sind.

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Quellen