Was ändert sich 2027 bei der geförderten Altersvorsorge?+
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird neu aufgestellt und tritt für Neuverträge an die Stelle der Riester-Rente. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und der Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligt hat. Die geförderten Verträge kommen zum 1. Januar 2027 auf den Markt. Der wesentliche Unterschied zu Riester: Das Guthaben darf chancenreicher angelegt werden, eine Beitragsgarantie ist nicht mehr vorgeschrieben, und die Förderung ist deutlich höher. Wir vermitteln davon die geförderte Rentenversicherung, deren Guthaben in Fonds angelegt wird.
Wie hoch ist die Förderung genau?+
Auf die ersten 360 Euro, die Sie im Jahr einzahlen, gibt der Staat 50 Prozent dazu, das sind 180 Euro. Auf den Teil von 360,01 bis 1.800 Euro kommen 25 Prozent, also weitere 360 Euro. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, das sind 150 Euro im Monat, bekommt damit die volle Grundzulage von 540 Euro. Zum Vergleich: Bei Riester waren es 175 Euro.
Was bekomme ich für meine Kinder?+
Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es 100 Prozent Zulage auf bis zu 300 Euro eigene Einzahlung im Jahr, also bis zu 300 Euro je Kind. Bei zwei Kindern sind das 600 Euro zusätzlich, jedes Jahr. Die Zulage folgt dem Kindergeld, sie geht also an die Person, die es bezieht. Für Familien ist das der mit Abstand größte Hebel.
Gibt es etwas für junge Leute?+
Ja. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus obendrauf. Zusammen mit der Grundzulage lohnt sich der frühe Start doppelt: durch den Bonus und durch die lange Laufzeit, in der die Erträge arbeiten können.
Wie viel darf ich einzahlen?+
Bis zu 6.840 Euro im Jahr je Vertrag. Zulagen gibt es allerdings nur auf die ersten 1.800 Euro plus die Kinderbeträge. Alles darüber ist ungefördertes Sparen im selben Vertrag, das steuerlich anders behandelt wird. Paare können zwei Verträge führen und kommen so auf 13.680 Euro im Jahr.
Was kostet das Ganze?+
Höchstens ein Prozent der Anlagesumme im Jahr. Diesen Kostendeckel schreibt das Gesetz vor. Das ist ein entscheidender Fortschritt gegenüber Riester, wo Abschluss- und Verwaltungskosten die Rendite oft aufgezehrt haben. Innerhalb dieses Deckels unterscheiden sich die Anbieter aber weiterhin deutlich, und ein halber Prozentpunkt macht über 30 Jahre viele tausend Euro aus.
Muss ich eine Beitragsgarantie nehmen?+
Nein, und das ist die zweite große Neuerung. Sie haben die Wahl zwischen einer Variante ganz ohne Garantie, einer Beitragsgarantie über 80 Prozent und einer vollen Garantie über 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Die Fondsauswahl treffen Sie innerhalb des Vertrags. Jede Garantie kostet Rendite, weil ein Teil des Guthabens sicher angelegt werden muss. Bei 30 Jahren Laufzeit ist eine volle Garantie selten die beste Wahl, bei zehn Jahren sieht das anders aus. Ohne Garantie schwankt der Wert, Verluste bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals sind möglich.
Wie komme ich später an das Geld?+
Zum Rentenbeginn können Sie bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnehmen. Für den Rest haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente mit festen monatlichen Zahlungen und einem befristeten Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Der Unterschied ist größer, als er klingt: Ein Auszahlplan endet, wenn das Geld aufgebraucht ist. Eine lebenslange Rente zahlt weiter, egal wie alt Sie werden. Wer 95 wird, merkt genau das. Absichern kann diese Langlebigkeit nur ein Versicherer.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?+
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und behalten ihre Förderung. Neue Riester-Verträge wird es nicht mehr geben. Sie haben drei Möglichkeiten: den Vertrag weiterlaufen lassen, ihn beitragsfrei stellen und nur noch das Guthaben arbeiten lassen, oder das Guthaben förderunschädlich in den neuen geförderten Vertrag übertragen. Förderunschädlich heißt: Die bereits erhaltenen Zulagen müssen Sie nicht zurückzahlen. Ob sich ein Übertrag lohnt, hängt vom Einzelfall ab, vor allem von den Abschlusskosten, die Sie bereits bezahlt haben, und vom garantierten Rentenfaktor im Altvertrag. Pauschal lässt sich das nicht sagen, deshalb schauen wir uns Ihren Vertrag konkret an.
Bekomme ich die Zulage oder den Steuervorteil?+
Beides wird automatisch gegeneinander geprüft. Finanzamt und Zulagenstelle vergleichen, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger sind, und Sie bekommen den besseren Weg. Sie müssen dafür nichts entscheiden. Faustregel: Bei niedrigem bis mittlerem Einkommen und Kindern gewinnen meist die Zulagen, bei hohem Einkommen ohne Kinder oft der Steuervorteil.
Was passiert, wenn ich vor der Rente sterbe?+
Das Vermögen ist nicht verloren, es geht in den Nachlass. Die erhaltenen Förderungen müssen dann allerdings zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme gibt es bei Übertragung auf den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, dort bleibt die Förderung erhalten. Wer eine Familie absichern will, sollte das mitdenken, wir sprechen das im Gespräch an.
Welche Produktarten wird es geben?+
Es wird drei Kategorien geben. Ein Standardprodukt mit kleiner, vorgegebener Auswahl, eine freiere Variante mit eigener Fondszusammenstellung und Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Wir vermitteln die versicherungsförmigen Varianten, also Rentenversicherungen, deren Guthaben in Fonds angelegt wird. Für die meisten reicht eine breit gestreute Lösung völlig aus, entscheidend sind Aktienquote und Kosten, nicht die Zahl der Fonds.
Können Selbstständige mitmachen?+
Ja, und das ist neu. Riester stand Selbstständigen ohne Umwege nicht offen. In der neuen Förderung sind sie regulär förderberechtigt. Gerade für Selbstständige ohne betriebliche Altersvorsorge ist das eine der wenigen geförderten Möglichkeiten überhaupt.